




Der gesetzlich geschützte Titel eines “Beratenden Ingenieurs” fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel. Die Geschäftsführung ist bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als Beratender Ingenieur eingetragen.
Beratende Ingenieure üben ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.
Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet.